Behandlungen auf ärztliche Verordnung.

Diese Behandlungen  werden von der Grundversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolg direkt mit ihrer Krrankenkasse nach geltender Tarifverordnung.

Ihr Kostenträger stellt Ihnen anschliessend Ihren Selbstbehalt in Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass eine Verordnung lediglich 5 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig ist.